Was Sie vielleicht nicht wussten:
Sie tragen kein Kostenrisiko, wenn Sie unstreitig Geschädigter eines Unfalls sind. Die Anwaltskosten werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen.
Auch wenn die Verschuldenslage unklar ist, lohnt sich anwaltlicher Rat. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt Ansprüche gegen Sie ab. Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner machen wir für Sie geltend.