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Nach einem Unfall sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Wir helfen.

Einfacher Kontakt direkt über die Werkstatt Ihres Vertrauens. Wir sind sofort für Sie erreichbar und sprechen mit Ihrer Werkstatt und Ihrem Sachverständigen. Wir kennen aufgrund langjähriger Erfahrung und der Bearbeitung einer großen Anzahl von Rechtsstreitigkeiten sämtliche Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung und setzen diese für Sie außergerichtlich und gerichtlich durch.

Dazu gehören:

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Sachverständigenhonorar
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung,
  • Abschleppkosten / Standgebühren
  • Schmerzensgeld
  • etwaige Erwerbsschäden sowie Anwaltskosten.

Was Sie vielleicht nicht wussten:

Sie tragen kein Kostenrisiko, wenn Sie unstreitig Geschädigter eines Unfalls sind. Die Anwaltskosten werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen.

Auch wenn die Verschuldenslage unklar ist, lohnt sich anwaltlicher Rat. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt Ansprüche gegen Sie ab. Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner machen wir für Sie geltend.