Das Verkehrsunfallrecht ist von dem immer größer werdenden Bemühen der Versicherer geprägt, die Schadensregulierung im eigenen Interesse zu beeinflussen, womit häufig der Versuch einer Verkürzung der Ansprüche der Geschädigten einhergeht.
Rechtsanwalt Louis vertritt unsere Mandanten daher unverzüglich nach dem Unfallgeschehen gegen den jeweiligen Versicherer, um in Ihrem Interesse eine ungewollte Einflussnahme des Schädigers zu unterbinden und Ihre Ansprüche in voller Höhe unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Rechtsprechung durchzusetzen.
Eine ständige Fortbildung auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Verkehrsstrafrechts ist selbstverständlich.