Wir beraten und vertreten Sie in allen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.
Familienrecht
Zu unserem Leistungsspektrum im Familienrecht gehören unter anderem die Prüfung und Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen sowie die Begleitung von Scheidungsverfahren, Sorgerechtsverfahren, Umgangsverfahren, Güterrechtsverfahren und Unterhaltsstreitigkeiten.
Erbrecht und Nachfolge
Im Bereich des Erbrechts erstellen und prüfen wir Testamente und Erbverträge, betreuen Erbauseinandersetzungen, beraten Sie in hinsichtlich Pflichtteilsrechten und Pflichtteilsergänzungen und beraten und vertreten Sie im Rahmen vorweggenommener Erbfolge und Schenkungen.