Mietrecht:

Wir beraten Sie auf Mieter- und Vermieterseite in allen mietrechtlichen Fragestellungen – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.

Wir erstellen und prüfen Mietverträge unter Beachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung, prüfen Nebenkostenabrechnungen und klären Sie allgemein über Ihre jeweiligen Rechte auf. Darüber hinaus setzen wir vor Gericht für Sie unter anderem Ansprüche auf Zahlung, Räumung oder Feststellung der Unwirksamkeit von Kündigungen durch.

Eigentumsrecht:

Wir unterstützen Sie auch beim Kauf oder Verkauf von Immobilien und klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten als (Mit-)Eigentümer, insbesondere auch nach dem WEG, auf. 

Im Gegensatz zu einem Notar, der in amtlicher Funktion und objektiv tätig wird, vertreten wir als Anwälte ausschließlich die Interessen unserer Mandanten.