Wir vertreten Sie in allen Rechtsfragen außergerichtlich und gerichtlich als Bauherr, Baufirma oder Subunternehmer.

Wir beraten Sie im Rahmen von Bauverträgen, Werklohnklagen nach BGB und VOB sowie dem allgemeinen Gewährleistungsrecht.

Zu unseren Tätigkeiten gehören auch die Durchsetzung von Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren gerichtlich und außergerichtlich.