
Verwaltungsrecht:
Das Verwaltungsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Dazu gehören unter anderem die folgenden Rechtsgebiete (nicht abschließend):
- Ausländer- und Migrationsrecht
- Öffentliches Baurecht
- Polizei- und Gefahrenabwehrrecht
- Pass- und Personenstandsrecht
- Schulrecht.
Gemeinsam ist all diesen Gebieten, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürger und Staat ausgetragen werden.
Wir vertreten Sie im Verwaltungsverfahren,
dem Widerspruchsverfahren sowie vor den Verwaltungsgerichten.