avvocato-saarbrücken
  • Jahrgang 1964, Jurastudium an der Universität des Saarlandes mit Abschluss im Oktober 1993.
  • Oktober 1990 bis März 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivil- und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Rüßmann an der Universität des Saarlandes.
  • April 1991 bis März 1992 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für französisches Privatrecht (Centre d’Etudes Juridiques Francaises).
  • Seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst von 1993 bis 1995 als Rechtsanwalt in Saarbrücker Anwaltskanzlei beschäftigt und dabei die Ressorts Verwaltungs-, Verkehrsschadens- und Verkehrsstrafrecht anwaltlich betreut. 
  • Seit 1995 selbständiger Rechtsanwalt und im Jahr 2001 Gründung der Rechtsanwaltssozietät Ferlazzo und Louis. Über viele Jahre Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Italienischen Konsulates in Saarbrücken.

In der beruflichen Karriere Spezialisierung in den Tätigkeitsschwerpunkten:

  • Arbeitsrecht
  • Privates Baurecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht
  • Familien- und Erbrecht

Rechtsanwalt Ferlazzo ist als italienischer Staatsbürger in Deutschland geboren und spricht neben seinen Muttersprachen italienisch und deutsch auch fließend französisch.